OLG Frankfurt/Main bestätigt Schadensersatzanspruch eines "Lehman-Geschädigten"

OLG Frankfurt/Main, Urt. v. 17. Februar 2010 - 17 U 207/09
Veröffentlicht am 25.02.2010, Schwerpunkt Bank- und KapitalmarktrechtIn einem am 17. Februar 2010 verkündeten Urteil hat das OLG Frankfurt/Main den Schadensersatzanspruch eines Anlegers gegen eine Sparkasse bestätigt, die ihm im August 2007 am Telefon den Erwerb von sog. "Lehman-Zertifikaten" im Wert von 7.000,- € empfohlen hatte. Das Gericht bestätigte damit die vorausgegangene Entscheidung des Landgerichts und wies die Berufung der Sparkasse zurück. Die beklagte Sparkasse müsse sich - jedenfalls in diesem speziellen Fall - eine Verletzung ihrer Aufklärungspflicht vorwerfen lassen.
In der mündlichen Verhandlung wies der Senat darauf hin, dass die Entscheidung kein Präjudiz für andere Rechtsstreitigkeiten darstelle, in denen die sog. "Lehman-Geschädigten" Schadensersatz für den Verlust ihrer Anlage durch die Insolvenz der Lehman-Bank verlangten. Jeder Einzelfall müsse gesondert auf das Vorliegen einer Aufklärungspflichtverletzung der beratenden Banken hin geprüft werden.
Der Senat hat angekündigt, die Revision zum Bundesgerichtshof zuzulassen.
(Quelle: Pressemitteilung des OLG Frankfurt/Main)Alle Infos & Urteile zum Schwerpunkt Bank- und Kapitalmarktrecht